Impressum & AGB



Einzelfirma: Gartencafé Karr

Unternehmensidentifikationsnummer (UID): CHE-347.248.170

Zweck: Verkauf von Speisen, Getränken und Geschenkartikeln

Domizil: Äussere Vordergasse 9, 8353 Elgg

Sitz: CH-8353 Elgg (ZH), Schweiz

Telefon: +41 (0)76 393 17 85

E-Mail: info@meingartencafe.ch


Haftungshinweis

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt Gartencafé Karr keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich.


AGB

ALLGEMEIN

Gartencafé Karr, nachfolgend Gartencafé genannt, ist Anbieter von Catering- und Eventdienstleistungen. Mit der Anfrage oder Bestellung einer Cateringdienstleistung erklärt sich der Kunde (Auftraggeber) mit diesen AGB ausdrücklich und vorbehaltlos einverstanden. Allfällige AGB des Auftraggebers oder andere Dokumente oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zwingend der schriftlichen Zustimmung von Gartencafé.

GELTUNGSBEREICH

Gartencafé erbringt gegenüber dem Auftraggeber für dessen Anlass umfassende Cateringdienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter ist stets der Auftraggeber oder sein Auftraggeber und ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses. Insbesondere kann Gartencafé für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. Der Auftraggeber hat sich um eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen. Allfällige Spezialauflagen wie Ausschank- & Freinachtbewilligungen sind durch den Veranstalter zu besorgen.

Angebot

Gestützt auf die Angaben des Auftraggebers wird durch Gartencafé ein Angebot zusammengestellt. Die Gültigkeit des Angebots beträgt 10 Tage, falls kein anderer Zeitraum kommuniziert wird. Der Termin ist während dieser Zeit provisorisch reserviert und ohne Gewähr.

BESTÄTIGUNG

Ein Auftrag gilt als bestätigt sobald die gegenseitige Willensäusserung ausgesprochen wurde und der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung durch Gartencafé erhalten hat. Allfällige, über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Änderungen und Unstimmigkeiten sind innert 5 Werktagen ab Datum der Auftragsbestätigung zu melden, ansonsten gilt die Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber als akzeptiert und wird als Vertragsbestandteil wahrgenommen.

ÄNDERUNG DER PERSONENZAHL UND LEISTUNGEN

Die vom Auftraggeber spätestens 7 Tage vor dem Anlass festgelegte Personenzahl ist für die Rechnungsstellung relevant. Spätere Reduktion der Gästezahl oder besprochenen Dienstleistungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei einer höheren Personenzahl erfolgt eine Abrechnung nach der tatsächlichen Personenzahl.

MEHRWERTSTEUER

Alle Preise in CHF ohne Mehrwertsteuer. Als Kleinunternehmen ist Gartencafé gemäss dem schweizerischen Mehrwehrtsteuergesetz von der Steuerpflicht befreit.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Es gelten die schriftlich bestätigten Preise. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung ohne Abzüge fällig. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er mit dem Veranstalter solidarisch für den gesamten Rechnungsbetrag. Gartencafé behält sich vor, zusätzliche und ausserordentliche Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

ANNULLIERUNG

Bei einer Annullierung einer Buchung durch den Auftraggeber gelten folgende Rücktrittsregelungen: Bis und mit 31 Tage vor Anlass: CHF 150. Ab 30 bis und mit 14 Tage vor Anlass: 40% der offerierten Dienstleistung, mindestens CHF 500. Ab 13 bis und mit 4 Tage vor Anlass: 75% der offerierten Dienstleistung. Ab 3 Tage vor dem Anlass 100% der offerierten Dienstleistung.

Kann die Dienstleistung auf Grund höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Behinderung auf der Strasse, Panne, etc.) oder durch behördliche Anweisung durch Gartencafé nicht durchgeführt werden, so besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Schadenersatz für den Auftraggeber. Bei begründeter Annahme, dass die Veranstaltung der Sicherheit und Ruf von Gartencafé schadet, kann ebendiese ohne Forderungen durch den Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

INFRASTRUKTUR VON LOKALITÄTEN UND GELÄNDE

Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Cateringdienstleistung zu erfolgen hat, den von Gartencafé gestellten Anforderungen entsprechen. Insbesondere hat der Auftraggeber Gartencafé rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn die Zufahrt erschwert ist oder sonstige verkehrstechnische Hindernisse bestehen. Im Weiteren ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Installationen (Strom, fliessendes Wasser, ebener standsicherer Untergrund) vorhanden sind. Die elektrischen Zuläufe und Spannungen müssen eingehalten werden und der Stromanschluss ist maximal 25m vom Standplatz entfernt. Die Stromkosten übernimmt der Auftraggeber. Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Cateringdienstleistung infolge ungenügender/mangelhafter Infrastruktur oder Lokalitäten als erschwert oder nicht möglich, ist der Auftraggeber verpflichtet, den vollen Bestellwert sowie allfällige Mehrkosten zu entrichten, auch wenn nur eine teilweise oder gar keine Erbringung der Cateringdienstleistung möglich ist.

AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN / PARKMÖGLICHKEITEN

Spezialbewilligungen zum Erreichen des Standortes werden vom Auftraggeber eingeholt. Parkmöglichkeit für das Fahrzeug von Gartencafé müssen vorhanden sein. Parkbewilligungen und Parkmöglichkeit werden vom Auftraggeber organisiert. Allfällige Parkgebühren werden dem Auftraggeber verrechnet.

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Für die Leistungen gewährleistet Gartencafé eine einwandfreie Qualität. Der Auftraggeber ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistungen während oder spätestens 24 Stunden nach dem Anlass geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt. Gartencafé haftet lediglich für Schäden, die auf eigenes Verschulden oder grober Fahrlässigkeit durch die eigenen Mitarbeiter zurückzuführen sind. Für Schäden am Eigentum von Gartencafé (Fahrzeug, Einrichtungen, Mobiliar etc.) durch Gäste des Auftraggebers haftet der Auftraggeber oder der Gast.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Winterthur.